|
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Mindererträge
Unter Mindererträge versteht man im Rahmen des Haushaltsvollzugs realisierte Erträge, die geringer ausgefallen sind, als die im Haushaltsplan veranschlagten Erträge.
Gegensatz: Mehrerträge.
|
|