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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Mittel, finanzielle

Als finanzielle Mittel (auch: Zahlungsmittel) bezeichnet man alle Bestände an Bargeld, Guthaben auf Girokonten, sowie die Bestände anderer liquider Mittel (z.B. Wechsel, Schecks), die zur Finanzierung der Verwaltungstätigkeit dienen.

Die Ströme der finanziellen Mittel werden in der Doppik im Finanzhaushalt geplant. Die realisierten Ströme finanzieller Mittel werden in der Finanzrechnung abgebildet.

Umgangssprachlich ist von finanziellen Mitteln oder Finanzmitteln auch dann (im Zuge haushaltspolitischer Diskussionen) die Rede, wenn von den in einem bestimmten Zeitraum für die Aufgaben einer Gebietskörperschaft zur Verfügung stehenden Einnahmen gesprochen wird.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger