Als finanzielle Mittel (auch: Zahlungsmittel) bezeichnet man alle Bestände an
Bargeld,
Guthaben auf Girokonten, sowie die Bestände anderer
liquider Mittel
(z.B. Wechsel, Schecks), die zur Finanzierung
der Verwaltungstätigkeit dienen.
Die Ströme der finanziellen Mittel werden in der
Doppik im
Finanzhaushalt
geplant. Die realisierten Ströme finanzieller Mittel werden in der
Finanzrechnung abgebildet.
Umgangssprachlich ist von finanziellen Mitteln oder Finanzmitteln auch dann
(im Zuge haushaltspolitischer Diskussionen) die Rede, wenn von den in einem
bestimmten Zeitraum für die Aufgaben einer
Gebietskörperschaft zur Verfügung stehenden
Einnahmen gesprochen wird.