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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Mittelaufbringung (Österreich)

Als Mittelaufbringung bezeichnet man im neuen österreichischen Bundeshaushaltsrecht (ab 2013) den Oberbegriff für Erträge (Ergebnishaushalt) und Einzahlungen (Finanzierungshaushalt). Die Mittelaufbringung erfolgt insbesondere über die Erhebung von Abgaben (z.B. Steuern).

Das Pendant zum Begriff der Mittelaufbringungen im alten, kameralen österreichischen Bundeshaushaltsrecht sind die Einnahmen.

Gegensatz: Mittelverwendung.

Siehe auch:
- Linksammlung zu österreichischen Bundeshaushalten
- Linksammlung zum Haushaltsrecht des Bundes (Österreich)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger