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Mittelaufbringung (Österreich)
Als Mittelaufbringung bezeichnet man im neuen österreichischen Bundes
haushaltsrecht
(ab 2013) den Oberbegriff für
Erträge
(
Ergebnishaushalt
) und
Einzahlungen
(
Finanzierungshaushalt
). Die Mittelaufbringung erfolgt insbesondere über die Erhebung von
Abgaben
(z.B.
Steuern
).
Das Pendant zum Begriff der Mittelaufbringungen im alten,
kameralen
österreichischen Bundeshaushaltsrecht sind die
Einnahmen
.
Gegensatz:
Mittelverwendung
.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu österreichischen Bundeshaushalten
-
Linksammlung zum Haushaltsrecht des Bundes (Österreich)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger