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Mittelbindung (EU)
Als Mittelbindung bezeichnet man das Vormerken von
Haushaltsmitteln
, die erforderlich sind, um Zahlungen, die sich aus rechtlichen Verpflichtungen ergeben, zu einem späteren Zeitpunkt leisten zu können.
Im Kontext des
Haushalts der Europäischen Union (EU)
wird zwischen folgenden Mittelbindungsarten unterschieden:
-
Einzelmittelbindung
-
globale Mittelbindung
-
vorläufige Mittelbindung
Siehe auch:
-
EU-Haushaltsuhr
-
Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger