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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Mittelbindung (EU)

Als Mittelbindung bezeichnet man das Vormerken von Haushaltsmitteln, die erforderlich sind, um Zahlungen, die sich aus rechtlichen Verpflichtungen ergeben, zu einem späteren Zeitpunkt leisten zu können.

Im Kontext des Haushalts der Europäischen Union (EU) wird zwischen folgenden Mittelbindungsarten unterschieden:
- Einzelmittelbindung
- globale Mittelbindung
- vorläufige Mittelbindung

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger