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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Mittelverwaltung, direkte

Die direkte Mittelverwaltung bezeichnet im Kontext der Europäischen Union (EU) eine Methode des Haushaltsvollzugs. Bei der direkten Mittelverwaltung erfolgt der Haushaltsvollzug über die Dienststellen der Europäischen Kommission, einschließlich ihrer Mitarbeiter in den Delegationen der Europäischen Union, unter Aufsicht des jeweiligen Delegationsleiters oder über Exekutivagenturen.

Die direkte Mittelverwaltung ist abzugrenzen von der geteilten Mittelverwaltung und der indirekten Mittelverwaltung.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger