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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Mittelverwaltung, geteilte oder dezentrale

Die geteilte oder dezentrale Mittelverwaltung ist Art des Haushaltsvollzugs im Kontext des EU-Haushalts.

Bei der geteilten Mittelverwaltung werden die Aufgaben des Haushaltsvollzugs an EU-Mitgliedsstaaten übertragen. Im Falle der dezentralen Mittelverwaltung erfolgt die Übertragung der Haushaltsvollzugsausgaben an Drittländer. Seitens der Europäischen Kommission werden bei der geteilten oder dezentralen Mittelverwaltung Rechnungsabschluss- oder Finanzkorrekturverfahren durchgeführt, die sicherstellen sollen, dass die Europäische Kommission ihrer obersten Verantwortung für den Haushaltsvollzug nachkommen kann.

Die geteilte Mittelverwaltung ist abzugrenzen von der zentralen Mittelverwaltung und der gemeinsamen Mittelverwaltung.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger