Bei der zentralen Mittelverwaltung werden die durchzuführenden Aufgaben direkt in den Dienststellen der Europäischen Kommission oder
indirekt durch die von der Europäischen Kommission geschaffenen Exekutivagenturen bzw. die von der Europäischen Union (EU)
geschaffenen Einrichtungen durchgeführt, sofern deren
Zielsetzung mit der im Rechtsakt festgelegten
Zielsetzung vereinbar ist und sofern unter bestimmten Umständen nationale staatliche Organisationen oder privatrechtliche Einrichtungen mit einer Aufgabe von öffentlichem Interesse beauftragt werden.