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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Mittelverwaltung, zentrale

Die zentralen Mittelverwaltung bezeichnet eine Form des Haushaltsvollzugs im Kontext des EU-Haushalts.

Bei der zentralen Mittelverwaltung werden die durchzuführenden Aufgaben direkt in den Dienststellen der Europäischen Kommission oder indirekt durch die von der Europäischen Kommission geschaffenen Exekutivagenturen bzw. die von der Europäischen Union (EU) geschaffenen Einrichtungen durchgeführt, sofern deren Zielsetzung mit der im Rechtsakt festgelegten Zielsetzung vereinbar ist und sofern unter bestimmten Umständen nationale staatliche Organisationen oder privatrechtliche Einrichtungen mit einer Aufgabe von öffentlichem Interesse beauftragt werden.

Die zentrale Mittelverwaltung ist abzugrenzen von der geteilten/dezentralen Mittelverwaltung und der gemeinsamen Mittelverwaltung.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger