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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Mittelverwendung (Österreich)

Der Begriff der Mittelverwendung ist im neuen österreichischen Bundeshaushaltsrecht (ab 2013) der Oberbegriff für Aufwendungen (Ergebnishaushalt) und Auszahlungen (Finanzierungshaushalt).

Für die Mittelverwendung im Finanzierungshaushalt gilt der Gesamtbedeckungsgrundsatz, wonach alle Einzahlungen zur Finanzierung des gesamten Auszahlungsbedarfs dienen.

Das Pendant zum Begriff der Mittelverwendungen im alten, kameralen österreichischen Bundeshaushaltsrecht sind die Ausgaben.

Gegensatz: Mittelaufbringung.

Siehe auch:
- Linksammlung zu österreichischen Bundeshaushalten
- Linksammlung zum Haushaltsrecht des Bundes (Österreich)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger