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Mittelverwendung (Österreich)
Der Begriff der Mittelverwendung ist im neuen österreichischen Bundes
haushaltsrecht
(ab 2013) der Oberbegriff für
Aufwendungen
(
Ergebnishaushalt
) und
Auszahlungen
(
Finanzierungshaushalt
).
Für die Mittelverwendung im Finanzierungshaushalt gilt der
Gesamtbedeckungsgrundsatz
, wonach alle
Einzahlungen
zur
Finanzierung
des gesamten Auszahlungsbedarfs dienen.
Das Pendant zum Begriff der Mittelverwendungen im alten,
kameralen
österreichischen Bundeshaushaltsrecht sind die
Ausgaben
.
Gegensatz:
Mittelaufbringung
.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu österreichischen Bundeshaushalten
-
Linksammlung zum Haushaltsrecht des Bundes (Österreich)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger