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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Monopolfunktion öffentlicher Unternehmen

Bei der Monopolfunktion handelt es sich um eine Funktion öffentlicher Unternehmen. Die Monopolfunktion öffentlicher Unternehmen ist dadurch charakterisiert, dass sich der Staat die Rechte für einen bestimmten Wirtschaftsbereich selbst vorbehält (sog. Monopol) und sich zum Zweck der Monopolbewirtschaftung eines öffentlichen Unternehmens bedient.

Beispiele:
- Wasser/Abwasser
- Ehemals (bis zur Privatisierung): Telekom und Post
- Deutsche Bahn (Quasi-Monopol)

Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"
- Linksammlung zu Rechtsnormen (u.a. Recht öffentlicher Unternehmen)
- Linksammlung zu Beteiligungsberichten von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
- Linksammlung zu Beteiligungsrichtlinien und Public Corporate Governance Kodizes
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger