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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Nachtragshaushaltsgesetz
Ein Nachtragshaushaltsgesetz ermöglicht es nachträglich Teile des ursprünglichen Haushaltsgesetzes
abzuändern. Wird ein Nachtragshaushaltsgesetz verabschiedet, so ist auch ein Nachtragshaushalt zu erstellen.
Nachtragshaushaltsgesetze werden auf Landes- und Bundesebene verabschiedet.
Das Pendant zum Nachtragshaushaltsgesetz auf kommunaler Ebene ist die
Nachtragshaushaltssatzung.
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