Ein Nachtragshaushaltsgesetz ermöglicht es nachträglich Teile eines ursprünglichen, bereits verabschiedeten Haushaltsgesetzes
abzuändern. Wird ein Nachtragshaushaltsgesetz verabschiedet, so ist auch ein Nachtragshaushaltsplan zu erstellen.
Nachtragshaushaltsgesetze werden auf Landes- und Bundesebene verabschiedet.
Das Pendant zum Nachtragshaushaltsgesetz auf kommunaler Ebene ist die
Nachtragshaushaltssatzung.