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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Nachtragshaushaltsgesetz

Ein Nachtragshaushaltsgesetz ermöglicht es nachträglich Teile des ursprünglichen Haushaltsgesetzes abzuändern. Wird ein Nachtragshaushaltsgesetz verabschiedet, so ist auch ein Nachtragshaushalt zu erstellen.

Nachtragshaushaltsgesetze werden auf Landes- und Bundesebene verabschiedet. Das Pendant zum Nachtragshaushaltsgesetz auf kommunaler Ebene ist die Nachtragshaushaltssatzung.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum