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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Nachtragshaushaltsgesetz

Ein Nachtragshaushaltsgesetz ermöglicht es nachträglich Teile eines ursprünglichen, bereits verabschiedeten Haushaltsgesetzes abzuändern. Wird ein Nachtragshaushaltsgesetz verabschiedet, so ist auch ein Nachtragshaushaltsplan zu erstellen. Nachtragshaushaltsgesetze werden auf Landes- und Bundesebene verabschiedet. Das Pendant zum Nachtragshaushaltsgesetz auf kommunaler Ebene ist die Nachtragshaushaltssatzung.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Öffentlicher Haushalt"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger