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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Nachtragshaushaltssatzung

Eine Nachtragshaushaltssatzung (auch: Nachtragssatzung) ermöglicht es einer Kommune nachträglich Teile der ursprünglichen Haushaltssatzung abzuändern. Wird eine Nachtragshaushaltssatzung verabschiedet, so ist auch ein Nachtragshaushalt zu erstellen.

Nachtragshaushaltssatzungen werden auf kommunaler Ebene verabschiedet. Das Pendant zur Nachtragshaushaltssatzung auf der Ebene von Bund und Ländern ist das Nachtragshaushaltsgesetz.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum