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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Nachtragshaushaltssatzung
Eine Nachtragshaushaltssatzung (auch: Nachtragssatzung) ermöglicht es einer Kommune nachträglich Teile der ursprünglichen Haushaltssatzung
abzuändern. Wird eine Nachtragshaushaltssatzung verabschiedet, so ist auch ein Nachtragshaushalt zu erstellen.
Nachtragshaushaltssatzungen werden auf kommunaler Ebene verabschiedet. Das Pendant zur Nachtragshaushaltssatzung auf der Ebene
von Bund und Ländern ist das Nachtragshaushaltsgesetz.
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