Kontakt  |  Suche  |  Sitemap
  » Lexikon
    » Fachbegriffe von A-Z
    » Suchen
    » Mithelfen
   NEWSLETTER

    Der Newsletter informiert
    Sie über aktuelle Artikel.

    » anmelden
    » abmelden

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Nachtragssatzung

Eine Nachtragssatzung (auch: Nachtragshaushaltssatzung) ermöglicht es einer Kommune nachträglich Teile der ursprünglichen Haushaltssatzung abzuändern. Wird eine Nachtragssatzung verabschiedet, so ist auch ein Nachtragshaushalt zu erstellen.

Nachtragssatzungen werden auf kommunaler Ebene verabschiedet. Das Pendant zur Nachtragssatzung auf der Ebene von Bund und Ländern ist das Nachtragshaushaltsgesetz.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum