Eine Nachtragssatzung (auch: Nachtragshaushaltssatzung) ermöglicht es einer Kommune nachträglich Teile der ursprünglichen Haushaltssatzung
abzuändern. Wird eine Nachtragssatzung verabschiedet, so ist auch ein Nachtragshaushalt zu erstellen.
Nachtragssatzungen werden auf kommunaler Ebene verabschiedet. Das Pendant zur Nachtragssatzung auf der Ebene
von Bund und Ländern ist das Nachtragshaushaltsgesetz.