Unter dem Begriff der Nachweisungen versteht man im Kontext des
Kassenwesens Anschreibungen bei
Zahlstellen, durch welche geleistete oder angenommene Zahlungen nachgewiesen werden.
Man unterscheidet zwischen drei Arten von Nachweisungen:
- Nachweisungen für Einzahlungen
- Nachweisungen für Auszahlungen
- Nachweisungen für die Abrechnung mit der zuständigen Kasse