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Nebenhaushalt
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Nebenhaushalt
Unter einem Nebenhaushalt (auch: Schattenhaushalt) versteht man allgemein eine
finanzwirtschaftliche Einheit, die dem öffentlichen Sektor zuzuordnen ist und die finanzwirtschaftlich nicht in den
Haushalt der jeweiligen
Gebietskörperschaft (Bund, Bundesländer, Städte/Gemeinden, Landkreise, sonstige Gemeindeverbände) eingegliedert ist. Der Begriff der Nebenhaushalte
ist demzufolge ein Sammelbegriff für
öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEUs), die finanzwirtschaftlich aus dem Haushalt der betreffenden öffentlichen Gebietskörperschaft
ausgegliedert sind. Der Leitidee des
Konzerns Gebietskörperschaft folgend sind diese Nebenhaushalte indes wirtschaftlich der jeweiligen öffentlichen Gebietskörperschaft zuzurechnen.
Unter die Nebenhaushalte fallen z.B. kommunale
Eigenbetriebe,
Landesbetriebe,
Bundesbetriebe,
Sondervermögen, juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen) sowie
Beteiligungen der öffentlichen Hand an privatrechtlichen Unternehmen (z.B. AGs, GmbHs).
Denkbare Gründe für die Einrichtung von Nebenhaushalten sind beispielsweise:
Eine bedeutende Problematik von Nebenhaushalten besteht darin, dass sie die Einschätzung der Finanzsituation einer Gebietskörperschaft
einschließlich ihrer
Auslagerungen erschwert, da v.a. in der
Kameralistik der
Rechnungsabschluss der Kernverwaltung nicht mit den Rechnungsabschlüssen der Ausgliederungen/Nebenhaushalte zusammengeführt wird.
Diesem Problem wird in der Doppik durch die Aufstellung eines
Gesamt-/Konzernabschlusses entgegengewirkt. Der Gesamt-/Konzernabschluss
konsolidiert den
Jahresabschluss der Kernverwaltung und die Jahresabschlüsse der Ausgliederungen/Nebenhaushalte.
Ein weiteres Problem der Bildung von Nebenhaushalten besteht in ihrer
Steuerung. Da sie finanzwirtschaftlich aus dem
Kernhaushalt der Gebietskörperschaft ausgegliedert sind, können sie über selbigen nicht unmittelbar gesteuert werden.
Dies schwächt potenziell das
Budgetrecht und die Kontrollmöglichkeiten der Volksvertretung. Die Steuerung der Nebenhaushalte erfolgt daher auf andere
Art und Weise. Ein Steuerungsinstrument stellen
Kontrakte dar, die der betreffende Nebenhaushalt mit der Gebietskörperschaft
abschließt. Ferner entsenden die Gebietskörperschaften regelmäßig Vertreter in die Entscheidungsgremien der Nebenhaushalte
(z.B. in den Aufsichtsrat). Darüber hinaus versuchen einige Gebietskörperschaften ergänzend auch über
Public Corporate Governance Kodizes oder
Beteiligungsrichtlinien steuernd auf die Nebenhaushalte einzuwirken. Die Steuerung von Auslagerungen wird vielfach als
Beteiligungsmanagement/-steuerung bezeichnet.
Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
- Linksammlung zu Beteiligungsrichtlinien und Public Corporate Governance Kodizes
- Linksammlung zu Beteiligungsberichten von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
- Linksammlung zu Rechtsnormen (u.a. Recht öffentlicher Unternehmen)
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