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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Nebenhaushalt

Unter einem Nebenhaushalt (auch: Schattenhaushalt) versteht man allgemein eine finanzwirtschaftliche Einheit, die dem öffentlichen Sektor zuzuordnen ist und die finanzwirtschaftlich nicht in den Haushalt der jeweiligen Gebietskörperschaft (Bund, Bundesländer, Städte/Gemeinden, Landkreise, sonstige Gemeindeverbände) eingegliedert ist. Der Begriff der Nebenhaushalte ist demzufolge ein Sammelbegriff für öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEUs), die finanzwirtschaftlich aus dem Haushalt der betreffenden öffentlichen Gebietskörperschaft ausgegliedert sind. Der Leitidee des Konzerns Gebietskörperschaft folgend sind diese Nebenhaushalte indes wirtschaftlich der jeweiligen öffentlichen Gebietskörperschaft zuzurechnen.

Unter die Nebenhaushalte fallen z.B. kommunale Eigenbetriebe, Landesbetriebe, Bundesbetriebe, Sondervermögen, juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen) sowie Beteiligungen der öffentlichen Hand an privatrechtlichen Unternehmen (z.B. AGs, GmbHs).

Denkbare Gründe für die Einrichtung von Nebenhaushalten sind beispielsweise: Eine bedeutende Problematik von Nebenhaushalten besteht darin, dass sie die Einschätzung der Finanzsituation einer Gebietskörperschaft einschließlich ihrer Auslagerungen erschwert, da v.a. in der Kameralistik der Rechnungsabschluss der Kernverwaltung nicht mit den Rechnungsabschlüssen der Ausgliederungen/Nebenhaushalte zusammengeführt wird. Diesem Problem wird in der Doppik durch die Aufstellung eines Gesamt-/Konzernabschlusses entgegengewirkt. Der Gesamt-/Konzernabschluss konsolidiert den Jahresabschluss der Kernverwaltung und die Jahresabschlüsse der Ausgliederungen/Nebenhaushalte.

Ein weiteres Problem der Bildung von Nebenhaushalten besteht in ihrer Steuerung. Da sie finanzwirtschaftlich aus dem Kernhaushalt der Gebietskörperschaft ausgegliedert sind, können sie über selbigen nicht unmittelbar gesteuert werden. Dies schwächt potenziell das Budgetrecht und die Kontrollmöglichkeiten der Volksvertretung. Die Steuerung der Nebenhaushalte erfolgt daher auf andere Art und Weise. Ein Steuerungsinstrument stellen Kontrakte dar, die der betreffende Nebenhaushalt mit der Gebietskörperschaft abschließt. Ferner entsenden die Gebietskörperschaften regelmäßig Vertreter in die Entscheidungsgremien der Nebenhaushalte (z.B. in den Aufsichtsrat). Darüber hinaus versuchen einige Gebietskörperschaften ergänzend auch über Public Corporate Governance Kodizes oder Beteiligungsrichtlinien steuernd auf die Nebenhaushalte einzuwirken. Die Steuerung von Auslagerungen wird vielfach als Beteiligungsmanagement/-steuerung bezeichnet.

Siehe auch:
- Blog-Einträge zum Thema "Beteiligungs- & Konzernsteuerung"
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen
- Linksammlung zu Beteiligungsrichtlinien und Public Corporate Governance Kodizes
- Linksammlung zu Beteiligungsberichten von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
- Linksammlung zu Rechtsnormen (u.a. Recht öffentlicher Unternehmen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger