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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Negativreserve (EU)

Als Negativreserve bezeichnet man im Kontext des Haushaltsplans der Europäischen Union (EU) eine Reserve, die im Einzelplan der Europäischen Kommission vorgesehen sein kann und bei einem besonderen Titel ausgewiesen wird. Die Negativreserve kann sich sowohl auf Verpflichtungsermächtigungen als auch auf Zahlungsermächtigungen beziehen.

Die Negativreserve dient dazu, Ausgaben im Vorgriff auf Einsparungen zu finanzieren. Diese Einsparungen sollen im Laufe des Haushaltsjahrs erzielt werden, wenngleich zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Haushaltsplans noch nicht feststeht, in welchem Bereich genau die Einsparungen tatsächlich realisiert werden können.

Die Negativreserve wird folglich im Haushaltsplan als negativer Betrag angesetzt, der im Laufe des Haushaltsjahrs durch Übertragungen aus Bereichen mit überschüssiger Mittelausstattung zu erwirtschaften ist. Das Volumen der Negativreserve ist auf einen Höchstbetrag von 200 Mio. Euro beschränkt.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger