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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Netto-Gewerbesteuereinnahmen

Netto-Gewerbesteuereinnahmen Als Netto-Gewerbesteuereinnahmen bezeichnet man das Aufkommen der Gewerbesteuer nach Abzug der Gewerbesteuerumlage. Die Netto-Gewerbesteuereinnahmen spiegeln damit denjenigen Teil des Aufkommens aus der Gewerbesteuer wider, der bei den Gemeinden verbleibt.

Das Gewerbesteuer-Aufkommen vor Abzug der Gewerbesteuerumlage bezeichnet man als Brutto-Gewerbesteuereinnahmen.

Siehe hierzu auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Steueruhr Deutschlands
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger