Nettobetriebe sind rechtlich unselbstständige
öffentliche Unternehmen, deren
Einnahmen und
Ausgaben
(Kameralistik) bzw.
Erträge,
Aufwendungen,
Einzahlungen und
Auszahlungen
(Doppik) nicht getrennt und in voller Höhe im
Haushaltsplan der Trägerkörperschaft ausgewiesen werden. Stattdessen wird nur der
Saldo aus Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik) bzw. werden die Salden aus Erträgen und Aufwendungen sowie aus Einzahlungen und Auszahlungen (Doppik) in den Haushaltsplan integriert.