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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Nettobetrieb

Nettobetriebe sind rechtlich unselbstständige öffentliche Unternehmen, deren Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik) bzw. Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen (Doppik) nicht getrennt und in voller Höhe im Haushaltsplan der Trägerkörperschaft ausgewiesen werden. Stattdessen wird nur der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben (Kameralistik) bzw. werden die Salden aus Erträgen und Aufwendungen sowie aus Einzahlungen und Auszahlungen (Doppik) in den Haushaltsplan integriert.

Nettobetriebe sind:
- Kommunale Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen (z.B. Verkehrsbetrieb)
- Landesbetriebe (z.B. Landeskrankenhaus)
- Bundesbetriebe (z.B. Bundesdruckerei, Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

Gegensatz: Bruttobetrieb.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger