Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » N » Nettobudgetierung

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Nettobudgetierung

Bei der Nettobudgetierung handelt es sich um eine Form der Budgetierung bzw. Haushaltsplanung, bei der im kameralen Budget/Haushaltsplan die Einnahmen und Ausgaben nicht getrennt, sondern lediglich saldiert als Einnahmenüberschuss/-fehlbetrag ausgewiesen werden. Für die Doppik gilt dies analog für die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen.

Die Nettobudgetierung wird beispielsweise bei der Kreditaufnahme des Bundes angewendet. Nach § 15 Bundeshaushaltsordnung werden Kredite lediglich netto im Haushaltsplan erfasst (Einnahmen aus Krediten abzüglich der Tilgung). Der Saldo wird in einem einzigen Titel veranschlagt (als Einnahme oder sofern die Tilgung die Neukreditaufnahme übersteigt als Ausgabe).

Gegensatz: Bruttobudgetierung.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger