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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Nettobudgetierung

Bei der Nettobudgetierung handelt es sich um eine Form der Budgetierung bzw. Haushaltsplanung, bei der im kameralen Budget/Haushaltsplan die Einnahmen und Ausgaben nicht getrennt, sondern lediglich saldiert als Einnahmenüberschuss/-fehlbetrag ausgewiesen werden. Für die Doppik gilt dies analog für die Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen.

Die Nettobudgetierung wird beispielsweise bei der Kreditaufnahme des Bundes angewendet. Nach § 15 Bundeshaushaltsordnung werden Kredite lediglich netto im Haushaltsplan erfasst (Einnahmen aus Krediten abzüglich der Tilgung). Der Saldo wird in einem einzigen Titel veranschlagt (als Einnahme oder sofern die Tilgung die Neukreditaufnahme übersteigt als Ausgabe).

Gegensatz: Bruttobudgetierung.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum