Die Nettobudgetierung wird beispielsweise bei der
Kreditaufnahme des Bundes angewendet. Nach § 15
Bundeshaushaltsordnung werden Kredite lediglich netto im Haushaltsplan erfasst (Einnahmen aus Krediten abzüglich der
Tilgung). Der Saldo wird in einem einzigen
Titelveranschlagt (als Einnahme oder sofern die Tilgung die Neukreditaufnahme übersteigt als Ausgabe).