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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Nettoneuverschuldung

Der Begriff der Nettoneuverschuldung (auch: Nettokreditaufnahme) bezeichnet einen für eine Abrechnungsperiode (z.B. Haushaltsjahr) berechneten Saldo. Er errechnet sich über die Summe der zugeflossenen finanziellen Mittel aus der Aufnahme neuer Kredite abzüglich der gesamten Kredittilgungen.

Von einer positiven Nettoneuverschuldung spricht man, wenn das Volumen der neu aufgenommenen Kredite das Volumen der Kredittilgungen übersteigt (Schuldenstand steigt). Sofern die Kreditaufnahme geringer ist als die Kredittilgungen, liegt eine negative Nettoneuverschuldung vor (Schuldenstand sinkt).

Siehe auch:
- Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)
- Staatsverschuldung in der Europäischen Union (EU)
- Schuldenuhren der EU-Mitgliedsstaaten
- Schuldenuhr zur Staatsverschuldung der USA
- Blog-Einträge zum Thema "Verschuldung & Haushaltskonsolidierung"
- Blog-Einträge zum Thema "Schuldenfreie Kommunen"
- Blog-Einträge zum Thema "Nachhaltigkeitssatzungen & kommunale Schuldenbremsen"
- Zitate für Haushaltsreden zum Thema "Schulden | Staatsverschuldung"
- Aufsätze zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Vorträge/Präsentationen zum Thema "Haushaltskonsolidierung & Verschuldung"
- Bundeshaushalts-Uhr


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger