Der Begriff der Nettoneuverschuldung (auch: Nettokreditaufnahme) bezeichnet einen für eine Abrechnungsperiode
(z.B. Haushaltsjahr)
berechneten Saldo. Er errechnet sich über die
Summe der zugeflossenen finanziellen Mittel
aus der Aufnahme neuer
Kredite abzüglich der gesamten
Kredittilgungen.
Von einer positiven Nettoneuverschuldung spricht man, wenn das Volumen der neu aufgenommenen Kredite das Volumen der Kredittilgungen übersteigt
(Schuldenstand steigt).
Sofern die Kreditaufnahme geringer ist als die Kredittilgungen, liegt eine negative Nettoneuverschuldung vor (Schuldenstand sinkt).