Als Nettoposition bezeichnet man gemäß des niedersächsischen Kommunalhaushaltsrecht eine auf der
Passivseite der
Bilanz/Vermögensrechnung auszuweisende Bilanzposition. Sie ist vergleichbar mit dem
Eigenkapital (z.B. Nordrhein-Westfalen) bzw. der
Kapitalposition (Sachsen, Baden-Württemberg) in den kommunalen Bilanzen anderer Länder, wenngleich die Besonderheit besteht, dass in Niedersachsen auch die
Sonderposten einen Teil der Nettopositon darstellen. In den meisten Ländern ist werden die Sonderposten demgegenüber separat ausgewiesen.
Die Nettopositon gliedert sich - wie in nachfolgender Abbildung gezeigt - in das Basis-Reinvermögen, die
Rücklagen, das
Jahresergebnis und die Sonderposten.