Nettozahler sind im Kontext des
EU-Haushalts EU-Mitgliedsstaaten, bei denen die Rückflüsse aus
EU-Haushaltstiteln geringer sind als die Zahlungen, die dieser Staat an die EU leistet.
Anzumerken ist, dass es generell schwierig ist, aus der Kategorisierung als Nettozahler unmittelbar auf eine Benachteiligung
dieses EU-Staates zu schließen. So verzerren z.B. verschiedene Besonderheiten im Binnenmarkt (z.B.
Kostenerstattungen für EU-Organe,
Zolleinnahmen von Küstenländern) die Aussagekraft des
Nettobeitrags. Auch ist es allgemein schwierig, den staatenspezifischen Nutzen des politisch gesetzten
Ziels der europäischen Integration rein anhand von unmittelbaren Zahlungsströmen aus dem EU-Haushalt zu bewerten.