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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Nettozahler

Nettozahler sind im Kontext des EU-Haushalts EU-Mitgliedsstaaten, bei denen die Rückflüsse aus EU-Haushaltstiteln geringer sind als die Zahlungen, die dieser Staat an die EU leistet.

Anzumerken ist, dass es generell schwierig ist, aus der Kategorisierung als Nettozahler unmittelbar auf eine Benachteiligung dieses EU-Staates zu schließen. So verzerren z.B. verschiedene Besonderheiten im Binnenmarkt (z.B. Kostenerstattungen für EU-Organe, Zolleinnahmen von Küstenländern) die Aussagekraft des Nettobeitrags. Auch ist es allgemein schwierig, den staatenspezifischen Nutzen des politisch gesetzten Ziels der europäischen Integration rein anhand von unmittelbaren Zahlungsströmen aus dem EU-Haushalt zu bewerten.

Gegensatz: Nettoempfänger.

Siehe auch:
- EU-Haushaltsuhr
- Haushaltsrecht der Europäischen Union (EU)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger