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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Neues Kommunales Rechnungswesen (NKR)

Die Bezeichnung "Neues Kommunales Rechnungswesen" (NKR) ist in den Bundesländern Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein der Oberbegriff für die Haushaltsreform-Bestrebungen auf kommunaler Ebene.

Im Rahmen der Haushaltsreform soll das bisherige kamerale Haushalts- und Rechnungswesen durch ein doppisches Haushalts- und Rechnungswesen ersetzt werden, welches sich an der kaufmännischen doppelten Buchführung orientiert. Lediglich das Reformmodell des Landes Schleswig-Holstein sieht hierbei noch vor, dass die Kommunen zwischen der Einführung der Doppik und der Beibehaltung der Kameralistik wählen können.

Andere Bundesländer verwenden für ihre Haushaltsreform-Modelle andere Bezeichnungen. So spricht man z.B. in Nordrhein-Westfalen vom "Neuen Kommunalen Finanzmanagement" (NKF).

Siehe auch:
- Haushaltsreformen in Niedersachsen
- Haushaltsreformen im Saarland
- Haushaltsreformen in Schleswig-Holstein
- Kommunales Haushaltsrecht des Landes Niedersachsen
- Kommunales Haushaltsrecht des Landes Saarland
- Kommunales Haushaltsrecht des Landes Schleswig-Holstein
- Linksammlung zu den Doppik-Landesportalen
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Blog-Einträge zum Thema "Doppik"
- Aufsätze zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen
- Vorträge/Präsentationen zum Neuen Haushalts- und Rechnungswesen

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger