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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Niederstwertprinzip, strenges

Das strenge Niederstwertprinzip ist eine Ausprägung des Niederstwertprinzips, einem bilanziellen Bewertungsgrundsatz.

Nach dem strengen Niederstwertprinzip ist bei zwei möglichen Wertansätzen für einen Vermögensgegenstand zum Bilanzstichtag jeweils der niedrigere anzusetzen. Das strenge Niederstwertprinzip gilt für Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens.

Gegensatz: gemildertes Niederstwertprinzip.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger