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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Nonaffektationsprinzip

Das Nonaffektationsprinzip (auch: Gesamtdeckungsprinzip) ist ein Haushaltsgrundsatz, der in der Kameralistik besagt, dass alle Einnahmen der Deckung aller Ausgaben dienen. Nach dem Gesamtdeckungsprinzip ist also eine zweckgerichtete Bindung von Einnahmen an spezielle zu leistende Ausgaben nicht gestattet.

Das Nonaffektationsprinzip gilt analog für die Doppik. Entsprechend dienen in der Doppik alle Erträge zur Deckung aller Aufwendungen sowie sämtliche Einzahlungen zur Deckung der gesamten Auszahlungen.

In der Praxis gibt es allerdings auch immer wieder Ausnahmen vom Nonaffektationsprinzip. Typische Beispiele sind Spenden und Schenkungen, die zweckgebunden vereinnahmt werden.

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der 16 deutschen Bundesländer
- Linksammlung zu doppischen Haushaltsplänen deutscher Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger