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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Obergruppe (OG)

Die Obergruppe (OG) ist die mittlere Gliederungsebene des Gruppierungsplans. Den Obergruppen sind die Hauptgruppen hierarchisch übergeordnet und die Gruppen hierarchisch untergeordnet.

Jeder Obergruppe kann eine zweistellige Kennziffer zugeordnet werden. Die erste Ziffer ergibt sich hierbei aus der übergeordneten Hauptgruppe.

Obergruppen sind zum Beispiel:
- Obergruppe 01: Gemeinschaftsteuern- und Gewerbesteuerumlage
- Obergruppe 11: Verwaltungseinnahmen
- Obergruppe 43: Versorgungsbezüge und dergleichen
- Obergruppe 57: Zinsausgaben an Kreditmarkt
- Obergruppe 62: Schuldendiensthilfen an öffentlichen Bereich

Die Obergruppen können im Einzelnen dem Gruppierungsplan entnommen werden (siehe Links am Seitenende).

Siehe auch:
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen des Bundes
- Linksammlung zu den Haushaltsplänen der Länder



Weitere Informationen:
» Gruppierungsplan (GPl) - bis Haushalt 2013
» Gruppierungsplan (GPl) - ab Haushalt 2014


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger