Unter Objektsteuern versteht man Steuern, die auf das Eigentum
an bestimmten Besteuerungsobjekten bzw. Vermögensgegenständen erhoben
werden. Objektsteuern werden auch als Real- oder Sachsteuern
bezeichnet. Sie werden bei denjenigen Akteuren erhoben, denen die
Vermögensgegenstände zuzurechnen sind, wobei die Leistungsfähigkeit
dieser Personen, anders als z.B. bei der Einkommensteuer, unbeachtet bleibt.
Objektsteuern in Deutschland sind die Gewerbesteuer und die Grundsteuer.
Im Fall der Gewerbesteuer ist das Eigentum an einem Gewerbebetrieb das
Besteuerungsobjekt. Im Fall der Grundsteuer ist demgegenüber das Eigentum
an Grundstücken (inkl. deren Bebauung) das Besteuerungsobjekt.
Bei der Grundsteuer ist zu unterscheiden zwischen der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe/Grundstücke) und der
Grundsteuer B (alle übrigen bebauten und bebaubaren Grundstücke).
Die Objektsteuern gehören zu den bedeutendsten Einnahmequellen zahlreicher
Kommunen.