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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Objektsteuern
Unter Objektsteuern versteht man Steuern, die auf das Eigentum
an bestimmten Besteuerungsobjekten/Vermögensgegenständen erhoben
werden. Objektsteuern werden auch als Real- oder Sachsteuern
bezeichnet. Sie werden bei denjenigen Akteuren erhoben, denen die
Vermögensgegenstände zuzurechnen sind, wobei die Leistungsfähigkeit
dieser Personen, anders als z.B. bei der Einkommensteuer, unbeachtet bleibt.
Objektsteuern in Deutschland sind die Gewerbesteuer und die Grundsteuer.
Im Fall der Gewerbesteuer ist das Eigentum an einem Gewerbebetrieb das
Besteuerungsobjekt. Im Fall der Grundsteuer ist demgegenüber das Eigentum
an Grundstücken das Besteuerungsobjekt.
Die Objektsteuern gehören zu den bedeutendsten Einnahmequellen zahlreicher
Kommunen.
Siehe hierzu auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Linksammlung zu wichtigen Finanzstatistiken
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