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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Objektsteuern

Unter Objektsteuern versteht man Steuern, die auf das Eigentum an bestimmten Besteuerungsobjekten/Vermögensgegenständen erhoben werden. Objektsteuern werden auch als Real- oder Sachsteuern bezeichnet. Sie werden bei denjenigen Akteuren erhoben, denen die Vermögensgegenstände zuzurechnen sind, wobei die Leistungsfähigkeit dieser Personen, anders als z.B. bei der Einkommensteuer, unbeachtet bleibt.

Objektsteuern in Deutschland sind die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Im Fall der Gewerbesteuer ist das Eigentum an einem Gewerbebetrieb das Besteuerungsobjekt. Im Fall der Grundsteuer ist demgegenüber das Eigentum an Grundstücken das Besteuerungsobjekt.

Die Objektsteuern gehören zu den bedeutendsten Einnahmequellen zahlreicher Kommunen.

Siehe hierzu auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"
- Linksammlung zu wichtigen Finanzstatistiken


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum