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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP)

Die Bezeichnung Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP) (auch: Public Private Partnership (PPP)) ist ein Oberbegriff für Kooperationen zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Öffentlich-Private Partnerschaften werden eingegangen, um bestimmte öffentliche Aufgaben zu erfüllen.

Der Etablierung einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft geht ein Wirtschaftlichkeitsvergleich voraus, bei dem untersucht wird, welche Form der Leistungserbringung (vollständige Eigenerstellung durch Verwaltung, Öffentlich-Private Partnerschaft oder kompletter Fremdbezug) am wirtschaftlichsten ist. Man bedient sich dabei insb. des Instruments des Public Sector Comparator (PSC). Die Entscheidung zugunsten einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft kommt hierbei infrage, sofern unter Berücksichtigung aller zukünftig anfallenden Kosten (diskontiert) die Variante "Öffentlich-Private Partnerschaft" die wirtschaftlichste ist. Der Public Sector Comparator ist in diesem Wirtschaftlichkeitsvergleich der Referenzwert für die vollständige Eigenerstellung durch Verwaltung.

Nachfolgende Tabelle beschreibt stichpunktartig wichtige Formen der Öffentlich-Privaten Partnerschaft.

ÖPP-Form Beschreibung
Betreibermodell Privater Partner erhält aufgrund einer Ausschreibung eine Konzession ein Infrastrukturprojekt auf eigenes Risiko zu planen, zu errichten, zu finanzieren und zu betreiben. Zur Finanzierung dienen Leistungsentgelte (Gebühren), die die Nutzer der Anlage zu entrichten haben.
BOT-Modell Spezialfall des Betreibermodells; hier ist eine "schlüsselfertige" Erstellung einer Infrastrukturanlage durch den privaten Partner vorgesehen (z.B. Kraftwerk), inkl. Finanzierung und Projektmanagement; der Betrieb wird von dem privaten Partner jedoch nur in der Anfangsphase übernommen und dann an den öffentlichen Auftraggeber übergeben.
Betriebsführungsmodell (Konzessionsmodell) Der private Partner bewirtschaftet eine Anlage gegen Entgelt; der öffentliche Partner bleibt Eigentümer der Anlage.
Objektgesellschaft Gründung einer Sondergesellschaft für ein spezifisches Projekt; die Aufgabenverteilung des öffentlichen und des privaten Partners/Gesellschafters ist im Gesellschaftsvertrag geregelt.
Kooperationsmodell Gründung einer Gesellschaft mit i.d.R. 51% öffentlichem und 49% privatem Eigentum, wobei sich die Kooperation auf mehrere Projekte erstreckt; das Nähere regelt der Gesellschaftsvertrag.
Contracting Privater Partner (sog. Contractor) übernimmt Planung, Umsetzung und Finanzierung einer Rationalisierungsmaßnahme und erhält im Gegenzug einen Teil der realisierten Kosteneinsparungen (z.B. Energie-Contracting).
Fondsfinanzierung Gründung eines Investmentfonds, um privates Investitionskapital für öffentliche Investitionsprojekte anzuziehen und um diese Investitionsprojekte dann mit den Geldern aus dem Fonds zu finanzieren.

Siehe hierzu auch:
- Aufsätze zum Thema "Public Private Partnership"

Blog-Einträge zum Thema:
- Volumina der laufenden PPP-Projekte von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland
  (Blog-Eintrag vom 15.11.2016)



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger