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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Öffentliche Bindung

Von öffentlicher Bindung wird gesprochen, wenn ein privatwirtschaftliches Unternehmen von der öffentlichen Hand mit der Erbringung öffentlicher Aufgaben betraut wird und zugleich die hierzu nötigen hoheitlichen Rechte übertragen bekommt. In öffentlicher Bindung tätige privatwirtschaftliche Unternehmen haben sich in ihrer Aufgabenwahrnehmung häufig an bestimmte Vorgaben seitens der öffentlichen Hand zu halten.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger