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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Öffentliche Fonds, Einrichtungen und (wirtschaftliche) Unternehmen (FEU)
Einige Gebietskörperschaften lagern Teile ihrer Tätigkeiten
aus ihren Kernhaushalten auf sog. Öffentliche Fonds,
Einrichtungen und (wirtschaftliche) Unternehmen (FEU) aus. Öffentlich
bestimmt sind alle Fonds, Einrichtungen und wirtschaftlichen
Unternehmen, an denen Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände,
Zweckverbände und andere juristische Personen zwischengemeindlicher
Zusammenarbeit mit mehr als 50 Prozent des Nennkapitals oder Stimmrechts
unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.
Ab dem Berichtsjahr 2010 wird im Rahmen der
Schuldenstatistik zwischen verschiedenen Arten von FEUs unterschieden:
- Die öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors (FEUs des Staatssektors) zeichnen
sich dadurch aus, dass sie öffentlich kontrolliert und
finanziert werden.
Ebenfalls in dieser Kategorie erfasst sind Marktproduzenten, wenn sie überwiegend (mehr als 80 Prozent) für den
Kernhaushalt tätig sind. Der
Begriff der FEUs des Staatssektors ist im Kontext der neuen Schuldenstatistik (ab 2010)
synonym zum Begriff der Extrahaushalte.
- Als sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sonstige FEUs; FEUs des Nicht-Staatssektors; FEUs des Marktsektors) zählen hingegen die FEUs des privaten Sektors. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die öffentliche
Beteiligung bei über 50 Prozent liegt (Nennkapital oder Stimmrecht), es sich um Marktproduzenten handelt
(Eigenfinanzierungsanteil größer 50 Prozent). Nicht dazu gehören allerdings Marktproduzenten, die überwiegend (mehr als 80 Prozent) für Kernhaushalte tätig sind.
Siehe hierzu auch:
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen (inkl. FEUs))
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