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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Öffentliche Fonds, Einrichtungen und (wirtschaftliche) Unternehmen (FEU)

Einige Gebietskörperschaften lagern Teile ihrer Tätigkeiten aus ihren Kernhaushalten auf sog. Öffentliche Fonds, Einrichtungen und (wirtschaftliche) Unternehmen (FEU) aus. Öffentlich bestimmt sind alle Fonds, Einrichtungen und wirtschaftlichen Unternehmen, an denen Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und andere juristische Personen zwischengemeindlicher Zusammenarbeit mit mehr als 50 Prozent des Nennkapitals oder Stimmrechts unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind.

Ab dem Berichtsjahr 2010 wird im Rahmen der Schuldenstatistik zwischen verschiedenen Arten von FEUs unterschieden:
  1. Die öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Staatssektors (FEUs des Staatssektors) zeichnen sich dadurch aus, dass sie öffentlich kontrolliert und finanziert werden. Ebenfalls in dieser Kategorie erfasst sind Marktproduzenten, wenn sie überwiegend (mehr als 80 Prozent) für den Kernhaushalt tätig sind. Der Begriff der FEUs des Staatssektors ist im Kontext der neuen Schuldenstatistik (ab 2010) synonym zum Begriff der Extrahaushalte.
  2. Als sonstige öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sonstige FEUs; FEUs des Nicht-Staatssektors; FEUs des Marktsektors) zählen hingegen die FEUs des privaten Sektors. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die öffentliche Beteiligung bei über 50 Prozent liegt (Nennkapital oder Stimmrecht), es sich um Marktproduzenten handelt (Eigenfinanzierungsanteil größer 50 Prozent). Nicht dazu gehören allerdings Marktproduzenten, die überwiegend (mehr als 80 Prozent) für Kernhaushalte tätig sind.
Siehe hierzu auch:
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen (inkl. FEUs))


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum