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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Öffentlicher Bereich

Der öffentliche Bereich bezeichnet eine Form der Abgrenzung öffentlicher Einheiten zu finanzstatistischen Zwecken. Der öffentliche Bereich setzt sich zusammen aus den Kernhaushalten von Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden und gesetzlicher Sozialversicherung, den Extrahaushalten sowie den sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (sonstige FEUs). Bleiben die sonstigen FEUs unberücksichtigt, so spricht man stattdessen vom öffentlichen Gesamthaushalt. Der öffentliche Gesamthaushalt ist folglich eine Teilmenge des öffentlichen Bereichs.

Der öffentliche Bereich ist im Hinblick auf die einbezogenen öffentlichen Einheiten die größtmögliche Abgrenzung. Die Abgrenzung nach dem öffentlichen Bereich stellt zugleich eine relativ neue Abgrenzung dar. So wird beispielsweise die öffentliche Verschuldung erst seit der Schuldenstatistik 2010 für den öffentlichen Bereich ausgewiesen.

Untenstehende Abbildung gemäß Schalenkonzept der Schuldenstatistik zeigt graphisch den Umfang des öffentlichen Bereichs und benennt typische Beispiele für Extrahaushalte und sonstige FEUs.

Schalenkonzept: Öffentlicher Bereich

Siehe auch:
- Definition des Fachbegriffs "Staatsverschuldung des öffentlichen Bereichs"
- Linksammlung zu Finanzstatistiken


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©  Andreas Burth, Marc Gnädinger