Der Begriff des öffentlichen Betriebs ist ein Oberbegriff für öffentliche Verwaltungen und
öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU). Öffentliche Betriebe
sind insb. dadurch gekennzeichnet, dass sie öffentliche Aufgaben erfüllen und sich im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung am
Gemeinwohlziel orientieren.