Der öffentliche Dienst ist eine Sammelbezeichnung für bestimmte staatliche Arbeitgeber bzw. Dienstherren.
Im öffentlichen Dienst arbeiten Beschäftigte, wenn sie in einer der folgenden Gruppen arbeiten:
- Öffentliche (Kern-)Verwaltung (z.B. Stadtverwaltung, Landesverwaltung)
- Sonderrechnung (z.B.
Eigenbetrieb, Landesbetrieb)
- Unternehmen mit öffentlich-rechtlicher Rechtsform (z.B. Anstalt des öffentlichen Rechts, Zweckverband)
Zudem gibt es öffentliche Unternehmen mit privatrechtlicher Rechtsform (z.B. GmbH, AG),
die mehrheitlich im Eigentum einer öffentlichen Verwaltung sind (z.B. eine
Stadtmarketing-GmbH). Diese öffentlichen Unternehmen
mit privatrechtlicher Rechtsform zählen nicht zum öffentlichen Dienst. Sie bilden zusammen mit
dem öffentlichen Dienst aber die
öffentlichen Arbeitgeber.
Die Bezahlung kann sich in diesen öffentlichen Unternehmen mit privatrechtlicher Rechtsform
aber dennoch nach einem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst richten.
Unter die Beschäftigten im öffentlichen Dienst fallen die Beamten und die Arbeitnehmer.
Die Arbeitnehmer sind meist Tarifbeschäftigte. Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst
gibt es verschiedene Tarifverträge. Ein Beispiel ist der Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst (TVöD), der für den Bund und die Kommunen gilt. Ein weiteres Beispiel ist der
Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), der für die meisten Länder gilt
(lediglich Hessen hat einen eigenen Tarifvertrag).
Jobs im öffentlichen Dienst gelten gemeinhin als sehr krisensicher.
Zur Vorbereitung auf einen Job im öffentlichen Dienst gibt es in Deutschland eine Vielzahl unterschiedlicher Studiengänge. Beispiele sind
der Bachelor "Stadt- und Regionalmanagement" an der Ostfalia Hochschule in Salzgitter und
der Bachelor "Öffentliche Verwaltung" an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin (Links siehe unten).