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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Öffentlichkeitsgrundsatz
Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist ein
Haushaltsgrundsatz. Es verschafft den Grundsätzen der
Haushaltswahrheit und
Haushaltsklarheit politische Bedeutung. Inhaltlich fordert der Grundsatz, dass die Kontrolle des
Haushaltes durch die Wählerschaft möglich sein soll. Dazu müssen die Entscheidungen der Haushaltsplanung gegenüber der Bürgerschaft transparent gemacht werden.
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