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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Opportunitätskosten

Als Opportunitätskosten (auch: Alternativkosten) bezeichnet man in der Kostenrechnung die Erlöse, die einem Unternehmen bzw. einer öffentlichen Verwaltung bei mehreren Alternativen durch die Entscheidung für die eine Alternative und gegen die andere Alternative entgehen.

Beispiele für Opportunitätskosten: kalkulatorische Zinsen, kalkulatorische Mieten.

Beispiel: Eine Gebietskörperschaft habe 2.500.000 Euro, die sie entweder auf dem Bankkonto zu 3 Prozent Zinsen anlegen kann (Alternative 1) oder die sie zum Bau einer Brücke einsetzen kann (Alternative 2). Entscheidet sich die Gebietskörperschaft nun, Alternatie 2 durchzuführen, so muss sie dieser Alternative zusätzlich die Opportunitätskosten von Alternative 1 berechnen (d.h. 3 Prozent Zinsen von 2.500.000 Euro = 75.000 Euro). Hintergrund ist, dass Alternative 2 Kapital in Höhe von 2.500.000 Euro bindet. Dadurch entgehen der Gebietskörperschaft aus kalkulatorischer Sicht Zinserlöse in Höhe von 75.000 Euro (= Opportunitätskosten).

Siehe auch:
- Linksammlung zu kommunalen Dienstanweisungen (u.a. zur KLR)
- Linksammlung zu Richtlinien aus dem Finanzbereich (u.a. auch KLR-Richtlinien)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger