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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Optionsrecht

Als Optionsrecht bezeichnet man im Kontext der kommunalen Doppik die durch das Haushaltsrecht einiger Bundesländer eröffnete Möglichkeit, zwischen der Anwendung der (erweiterten) Kameralistik und der Doppik zu wählen.

Ein Optionsrecht offerieren ihren Kommunen aktuell (Stand: Mai 2012) die Länder Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen. Hessen hat das ehemals im hessischen Kommunalhaushaltsrecht bestehende Optionsrecht durch eine Doppik-Pflicht ersetzt.

Siehe hierzu auch:
- Haushaltsreformen in Deutschland
- Linksammlung zum Haushaltsrecht in Deutschland


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger