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Optionsrecht
Als Optionsrecht bezeichnet man im Kontext der
kommunalen Doppik
die durch das
Haushaltsrecht
einiger Bundesländer eröffnete Möglichkeit, zwischen der Anwendung der (
erweiterten
)
Kameralistik
und der
Doppik
zu wählen.
Ein Optionsrecht offerieren ihren Kommunen aktuell (Stand: Mai 2012) die Länder Bayern, Schleswig-Holstein und Thüringen. Hessen hat das ehemals im hessischen Kommunalhaushaltsrecht bestehende Optionsrecht durch eine Doppik-Pflicht ersetzt.
Siehe hierzu auch:
-
Haushaltsreformen in Deutschland
-
Linksammlung zum Haushaltsrecht in Deutschland
© Andreas Burth, Marc Gnädinger