Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » O » Ordnungsverwaltung

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Ordnungsverwaltung

Der Begriff der Ordnungsverwaltung wird zur Klassifizierung/Typisierung öffentlicher Aufgaben genutzt. Von der Ordnungsverwaltung wird hierbei gesprochen, wenn es sich um Aufgaben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in einem Gemeinwesen handelt. Die Ordnungsverwaltung erfolgt z.B. durch Gebote und Verbote und durch die Festlegung von Pflichten bzw. durch Eingriffe in Freiheits- und Eigentumsrechte (z.B. im Bereich der Polizei). Ein Verwaltungshandeln im Bereich der Ordnungsverwaltung bedarf aufgrund des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit stets einer gesetzlichen Ermächtigung.

Im Hinblick auf die Ordnungsverwaltung wird unterschieden zwischen der bewahrenden Ordnungsverwaltung und der gestaltenden Ordnungsverwaltung. Die bewahrende Ordnungsverwaltung ist dadurch charakterisiert, dass sie unerwünschte Zustände durch Beaufsichtigung, Überwachung und/oder Regulierung verhindern oder beseitigen soll (z.B. Gefahrenabwehr im Straßenverkehr, Baugenehmigungen). Die gestaltende Ordnungsverwaltung zielt darauf ab, erwünschte Zustände durch Beeinflussung des Verhaltens von Privaten zu erreichen.

Die Ordnungsverwaltung ist insbesondere abzugrenzen von der Leistungsverwaltung. Einige Autoren grenzen den Begriff der Ordnungsverwaltung zusätzlich vom Begriff der Planungsverwaltung ab.

©  Andreas Burth, Marc Gnädinger