Unter dem Begriff der haushaltsleitenden Organe versteht man im Kontext des Bundes von Österreich den Sammelbegriff für folgende Organe:
- Bundespräsident
- Präsident des Nationalrats
- Präsident des Bundesrats
- Präsident des Verwaltungsgerichtshofs
- Präsident des Verfassungsgerichtshofs
- Vorsitzender der Volksanwartschaft
- Präsident des Rechnungshofs
- Bundeskanzler
- Bundesminister