Der Grundsatz der quantitativen Spezialität (auch: Grundsatz der quantitativen Bindung) ist ein
Haushaltsgrundsatz, der besagt, dass
Haushaltsmittel nur in dem Umfang verausgabt werden dürfen, in welchem sie auch im
Haushaltsplanveranschlagt worden sind.
Haushaltsüberschreitungen sind dem Grundsatz der quantitativen Spezialität zufolge nur möglich, wenn die jeweilige Volksvertretung (z.B. Bundestag, Landtag, Gemeinderat) oder eine dazu ermächtigte Einheit der Exekutive selbige genehmigt. Im Falle von voluminösen Haushaltsüberschreitungen ist ein
Nachtragshaushaltsgesetz (Bund, Länder) bzw. eine
Nachtragshaushaltssatzung (Kommunen) inkl.
Nachtragshaushaltsplan von der Volksvertretung zu beschließen, um dem Grundsatz der quantitativen Spezialität Rechnung zu tragen.