|
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Quellensteuern
Bei den Quellensteuern handelt es sich um einen Oberbegriff für diejenigen
Steuerarten, bei denen die aus Einkünften zu zahlenden Steuern unmittelbar
an der Quelle, an der sie entstehen, erhoben und an das Finanzamt abgeführt werden.
Beispiele für Quellensteuern:
Kapitalertragsteuer, Lohnsteuer.
|
|