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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Quittung

Eine Quittung ist eine Bestätigung für den Eingang einer Zahlung. Quittungen haben für die Buchführung die Funktion eines Belegs.

Die Kasse einer öffentlichen Gebietskörperschaft ist verpflichtet für jede Einzahlung eine Quittung auszustellen. Ebenso dürfen Auszahlungen in bar seitens der Kasse nur gegen Quittung vorgenommen werden.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum