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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Quittung
Eine Quittung ist eine Bestätigung für den Eingang einer Zahlung.
Quittungen haben für die Buchführung
die Funktion eines Belegs.
Die Kasse
einer öffentlichen Gebietskörperschaft ist verpflichtet für jede Einzahlung eine
Quittung auszustellen. Ebenso dürfen Auszahlungen in bar seitens der Kasse nur
gegen Quittung vorgenommen werden.
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