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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)

Es gibt zwei Arten von Rechnungsabgrenzungsposten:
- aktive Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP)
- passive Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP)

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Sie sind Vermögensgegenstände besonderer Art. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP) sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Sie sind Verbindlichkeiten besonderer Art. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum