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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)

Es gibt zwei Arten von Rechnungsabgrenzungsposten:
- aktive Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP)
- passive Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP)

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten (aRAP) sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Sie sind Vermögensgegenstände besonderer Art. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP) sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Sie sind Verbindlichkeiten besonderer Art. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

Bilanz: Rechnungsabgrenzungsposten (RAP)

Siehe auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger