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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Rating

Unter dem Begriff Rating versteht man eine durch die Bank selbst oder eine Ratingagentur durchgeführte Beurteilung/Benotung der Kreditwürdigkeit (Bonität) eines Schuldners. Eine sinkende Bonität als Ausfluss einer schlechteren Ratingeinstufung führt i.d.R. zu einer geringeren Bereitschaft der Gläubiger Kredite bereitzustellen. In der Konsequenz werden Kredite nicht mehr oder nur zu einem höheren Zins bereitgestellt. Mit dem Rating wird die Wahrscheinlichkeit beurteilt, ob die bewertete Institution/Gebietskörperschaft aufgenommene Schulden zurückzahlen kann.

Bei einem Rating werden die Schuldner in Bonitätsklassen, z.B. von AAA bis D (Standard & Poor's), eingeordnet. AAA steht hierbei für höchste Bonität, während D für Zahlungsunfähigkeit, also die niedrigste Bonität, steht.

Das Rating einzelner deutscher Gebietskörperschaften ist eng mit dem Rating der Bundesrepublik Deutschland verknüpft. So haben z.B. Verschlechterungen des Ratings der Bundesrepublik Deutschland auch Auswirkungen auf das Rating einzelner Kommunen.

Siehe hierzu auch:
- Linkliste zu Rating-Agenturen
- Stand und Entwicklung der Staatsverschuldung in Deutschland (Bund, Länder, Kommunen)


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum