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Rationalität
Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Rationalität
Als Rationalität bezeichnet man einen
Handlungsmaßstab öffentlicher Verwaltungen. Die Rationalität ist das nach Maßstab
der Vernunft bestmögliche Verhältnis zwischen Mitteleinsatz und Erfolg. Im Kontext des öffentlichen Sektors wird unterschieden
zwischen der politischen Rationalität, der sozialen Rationalität und der ökonomischen Rationalität.
Die Maxime der politischen Rationalität fordert, dass das Verwaltungshandeln an den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen
der Bürger ausgerichtet ist und mit dem gesellschaftspolitischen Übereinkommen über die anzustrebenden (gemeinwohlorientierten)
Ziele übereinstimmt. Für das Vorliegen von sozialer Rationalität wird gefordert, dass sich die Mitarbeiter einer öffentlichen Verwaltung
mit den im Gemeinwohlinteresse wahrgenommenen Aufgaben identifizieren und das Ziel der Gemeinwohlmehrung auch impulsgebend fördern.
Der Grundsatz der ökonomischen Rationalität fordert, dass das Verwaltungshandeln ferner an den Maßstäben der
Effizienz und
Effektivität ausgerichtet wird.
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