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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Realisationsprinzip

Das Realisationsprinzip ist eine Ausprägung des Vorsichtsprinzips. Es ist ein grundlegendes Aktivierungs- und Passivierungskriterium.

Das Realisationsprinzip findet insbesondere bei der Frage Anwendung, ob ein Ertrag realisiert werden darf oder nicht. Hierbei darf ein Ertrag erst dann realisiert werden, wenn er hinreichend sicher, also von quasi-liquidem Charakter, ist.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum