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Realisationsprinzip
Das Realisationsprinzip ist eine Ausprägung des
Vorsichtsprinzips
. Es ist ein grundlegendes
Aktivierung
s- und
Passivierung
skriterium.
Das Realisationsprinzip findet insbesondere bei der Frage Anwendung, ob ein
Ertrag
realisiert werden darf oder nicht. Hierbei darf ein Ertrag erst dann realisiert werden, wenn er hinreichend sicher, also von quasi-liquidem Charakter, ist.
Siehe auch:
-
Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
-
Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
© Andreas Burth, Marc Gnädinger