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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Realisationsprinzip

Das Realisationsprinzip ist eine Ausprägung des Vorsichtsprinzips. Es ist ein grundlegendes Aktivierungs- und Passivierungskriterium.

Das Realisationsprinzip findet insbesondere bei der Frage Anwendung, ob ein Ertrag realisiert werden darf oder nicht. Hierbei darf ein Ertrag erst dann realisiert werden, wenn er hinreichend sicher, also von quasi-liquidem Charakter, ist.

Siehe auch:
- Linksammlung zu Eröffnungsbilanzen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)
- Linksammlung zu doppischen Gesamt-/Konzernabschlüssen (Bundesländer und Kommunen)


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger