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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Realsteuer-Istaufkommen

Als Realsteuer-Istaufkommen bezeichnet man die tatsächlich aus den Realsteuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer A, Grundsteuer B) vereinnahmten Beträge. Im Falle der Gewerbesteuer handelt es sich hierbei um die Brutto-Gewerbesteuereinnahmen, d.h. die Gewerbesteuereinnahmen vor Abzug der Gewerbesteuerumlage.

Siehe auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Steueruhr Deutschlands
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger