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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Realsteueraufbringungskraft

Die Realsteueraufbringungskraft ist eine Größe, die dazu dient, die Realsteuerkraft von Gemeinden mit verschiedenen Realsteuerhebesätzen vergleichbar zu machen. Die Realsteueraufbringungskraft gibt an, wie hoch das Realsteuer-Istaufkommen gewesen wäre, wenn die betrachteten Gemeinden den gewogenen Durchschnittshebesatz des jeweiligen Bundeslandes (oder alternativ je nach Zweck der Untersuchung: Summe der Flächenländer oder Summe aller Länder) angewandt hätten.

Die Realsteueraufbringungskraft errechnet sich gemeindeweise für die jeweilige Steuerart (Gewerbesteuer, Grundsteuer A, Grundsteuer B) über folgende Formel:

Realsteueraufbringungskraft

Der Grundbetrag bestimmt sich hierbei über folgende Berechnungsformel:

Realsteueraufbringungskraft: Grundbetrag

Der gewogene Landes-Durchschnittshebesatz bestimmt sich (für alle Gemeinden des jeweiligen Landes) nach folgender Formel:

Realsteueraufbringungskraft: gewogener Landes-Durchschnittshebesatz

Alternativ zum gewogenen Landes-Durchschnittshebesatz bietet sich insbesondere bei Ländervergleichen die Nutzung des gewogenen Bundes-Durchschnittshebesatzes an.

Siehe auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zum Abgabenrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz
- Zitate zum Thema "Steuern | Abgaben"
- Steueruhr Deutschlands
- Aufsätze zum Thema "Steuern"
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"

Blog-Einträge zum Thema:
- Realsteuerkraft, Realsteueraufbringungskraft, Steuerkraft und Steuereinnahmekraft im Zeit- und
  Ländervergleich (Blog-Eintrag vom 11.8.2015)



©  Andreas Burth, Marc Gnädinger