Die
Realsteueraufbringungskraft ist eine Größe, die dazu dient, die Realsteuerkraft von Gemeinden mit verschiedenen
Realsteuerhebesätzen vergleichbar zu machen. Die Realsteueraufbringungskraft gibt an, wie hoch das
Realsteuer-Istaufkommen gewesen wäre, wenn die betrachteten Gemeinden den
gewogenen Durchschnittshebesatz des jeweiligen Bundeslandes
(oder alternativ je nach Zweck der Untersuchung: Summe der Flächenländer oder Summe aller Länder) angewandt hätten.
Die Realsteueraufbringungskraft errechnet sich gemeindeweise für die jeweilige
Steuerart
(Gewerbesteuer,
Grundsteuer A, Grundsteuer B) über folgende Formel:
Der Grundbetrag bestimmt sich hierbei über folgende Berechnungsformel:
Der gewogene Landes-Durchschnittshebesatz bestimmt sich (für alle Gemeinden des jeweiligen Landes) nach folgender Formel:
Alternativ zum gewogenen Landes-Durchschnittshebesatz bietet sich insbesondere bei Ländervergleichen die Nutzung des gewogenen Bundes-Durchschnittshebesatzes an.