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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Realsteuerkraft

Als Realsteuerkraft bezeichnet man gemäß der Statistik über den Realsteuervergleich eine fiktive, finanzstatistische Größe, die u.a. als Indikator zur Beurteilung der gemeindlichen Wirtschaftskraft herangezogen wird.

Die Berechnung der fiktiven Größe "Realsteuerkraft" wird vorgenommen, da das Istaufkommen der Realsteuern von den gemeindespezifischen Hebesätzen beeinflusst wird und daher die Vergleichbarkeit im Hinblick auf Fragen der Wirtschaftskraft erschwert. Um Hebesatzunterschiede zu eliminieren, werden fiktive Hebesätze auf die Grundbeträge der jeweiligen Realsteuern angewendet. Die fiktiven Hebesätze orientieren sich an § 8 Abs. 1 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, d.h. es handelt sich um diejenigen Hebesätze, mit denen die Realsteuereinnahmen der Kommunen bei den Steuereinnahmen der Länder im Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden. Die hier angewendeten fiktiven Realsteuerhebesätze haben sich seit dem Jahr 1970 nicht verändert.

© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum