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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft
Realsteuerkraft
Als Realsteuerkraft bezeichnet man gemäß der Statistik über den
Realsteuervergleich eine fiktive,
finanzstatistische Größe, die u.a. als Indikator zur Beurteilung der gemeindlichen Wirtschaftskraft herangezogen wird.
Die Berechnung der fiktiven Größe "Realsteuerkraft" wird vorgenommen, da das Istaufkommen der
Realsteuern von den gemeindespezifischen
Hebesätzen beeinflusst wird und daher die Vergleichbarkeit im Hinblick auf Fragen der Wirtschaftskraft erschwert. Um Hebesatzunterschiede zu eliminieren, werden fiktive Hebesätze auf die Grundbeträge der jeweiligen Realsteuern angewendet. Die fiktiven Hebesätze orientieren sich an § 8 Abs. 1 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, d.h. es handelt sich um diejenigen Hebesätze, mit denen die Realsteuereinnahmen der Kommunen bei den
Steuereinnahmen der Länder im
Länderfinanzausgleich berücksichtigt werden. Die hier angewendeten fiktiven Realsteuerhebesätze haben sich seit dem Jahr 1970 nicht verändert.
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