Als Realsteuerkraft bezeichnet man gemäß der Statistik über den
Realsteuervergleich eine fiktive,
finanzstatistische Größe, die u.a.
als Indikator zur Beurteilung der gemeindlichen Wirtschaftskraft herangezogen wird.
Die Berechnung der fiktiven Größe "Realsteuerkraft" wird vorgenommen, da das Istaufkommen der
Realsteuern
von den gemeindespezifischen
Hebesätzen
beeinflusst wird und daher die Vergleichbarkeit im Hinblick auf Fragen der Wirtschaftskraft
erschwert. Um Hebesatzunterschiede zu eliminieren, werden fiktive Hebesätze auf die Grundbeträge der
jeweiligen Realsteuern angewendet. Die fiktiven Hebesätze liegen bei 180 Prozent bei der
Grundsteuer A,
bei 210 Prozent bei der Grundsteuer B und bei 250 Prozent bei der
Gewerbesteuer. Die fiktiven Realsteuerhebesätze der
Statistik haben sich seit dem Jahr 1970 nicht verändert. Sie ermöglichen daher Zeitvergleiche über längere Zeiträume, wenngleich
dabei in Kauf genommen wird, dass das fiktive Ergebnis "Realsteuerkraft" infolge von im Zeitablauf tendenziell steigenden
Hebesätzen die tatsächlichen Realsteuereinnahmen zunehmend unterschreitet.