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Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


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Realsteuern

Unter Realsteuern versteht man Steuern, die auf das Eigentum an bestimmten Besteuerungsobjekten/Vermögensgegenständen erhoben werden. Realsteuern werden auch als Objekt- oder Sachsteuern bezeichnet. Sie werden bei denjenigen Akteuren erhoben, denen die Vermögensgegenstände zuzurechnen sind, wobei die Leistungsfähigkeit dieser Personen, anders als z.B. bei der Einkommensteuer, unbeachtet bleibt.

Realsteuern in Deutschland sind die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Im Fall der Gewerbesteuer ist das Eigentum an einem Gewerbebetrieb das Besteuerungsobjekt. Im Fall der Grundsteuer ist demgegenüber das Eigentum an Grundstücken das Besteuerungsobjekt.

Die Realsteuern gehören in den meisten Kommunen zu den bedeutendsten Einnahmequellen.

Siehe hierzu auch:
- Steuer-Datenbank der kreisfreien Städte in Deutschland
- Linksammlung zu wichtigen Finanzstatistiken
- Blog-Einträge zum Thema "Steuern"


© Andreas Burth, Marc Gnädinger   |   Impressum