Der Realsteuervergleich dient v.a. der bundeseinheitlichen Berechnung der Steuerkraftzahlen
(Realsteuerkraft und gemeindliche Steuerkraft). Die Steuerkraftzahlen sind wichtige Kenngrößen
zur Beurteilung der finanziellen Lage der Gemeinden.
Rechtsgrundlage der Realsteuervergleich-Statistik ist das Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG).