Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum/Datenschutz
Startseite
Weblog
Themen
Lexikon
Akteure
Literatur
Über HaushaltsSteuerung.de
  Lexikon
  » Fachbegriffe von A bis Z
HaushaltsSteuerung.de » Lexikon » R » Rechenschaftsbericht

Lexikon zur öffentlichen Haushalts- und Finanzwirtschaft


A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Rechenschaftsbericht

Der Rechenschaftsbericht (auch: Lagebericht) bezeichnet in der Doppik ein ergänzend zum Jahresabschluss der Kernverwaltung aufzustellendes Dokument.

Ziel des Rechenschaftsberichts ist es, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gebietskörperschaft zu vermitteln sowie den Verlauf der Haushaltswirtschaft darzustellen. Der Rechenschaftsbericht stellt v.a. die Sachverhalte dar, die sich aus dem Jahresabschluss und den dort primär dargestellten monetären Größen nicht oder nur z.T. ergeben, wie beispielsweise finanzwirtschaftliche Chancen und Risiken.

Ein wesentlicher Zweck des Rechenschaftsberichts ist es, eine Informationsfunktion für seine Adressaten auszufüllen. Die Informationsfunktion lässt sich unterteilen in eine Rechenschafts-, eine Verdichtungs-, eine Ergänzungsfunktion. D.h. die Gebietskörperschaft legt über den Rechenschaftsbericht zunächst Rechenschaft über das abgelaufene Haushaltsjahr ab (Rechenschaftsfunktion). Ferner verdichtet der Rechenschaftsbericht die Informationen im Jahresabschluss (Verdichtungsfunktion) und ergänzt den Jahresabschluss um weitere Informationen (Ergänzungsfunktion). Neben den zuvor genannten Funktionen kommt dem Rechenschaftsbericht auch eine Kommunikationsfunktion gegenüber Bürgern, Unternehmen etc. zu.

Adressaten des Rechenschaftsberichts einer Kommune sind unter anderem (derzeitige bzw. zukünftige) Bürger, Unternehmen, Fremdkapitalgeber, Verwaltungsmitarbeiter, die Kommunalaufsicht, Hochschulen, Finanzanalysten, politische Organisationen, andere Kommunen, Medienvertreter, Finanz- bzw. Innenministerien der Länder, usw.

Nachfolgende Abbildung visualisiert beispielhaft die primären Inhalte, Funktionen und Adressaten des Rechenschaftsberichts anhand der einschlägigen Rechtsvorschriften für nordrhein-westfälische Kommunen.

Rechenschaftsbericht (Doppik): Inhalte, Funktionen und Adressaten (am Beispiel Nordrhein-Westfalen)

Das Pendant zum Rechenschaftsbericht ist in der Haushaltsplanung der Vorbericht. Der Rechenschaftsbericht und der Vorbericht sollten bezüglich Inhalt und Aufbau aufeinander abgestimmt werden.

In der Kameralistik gibt der Rechenschaftsbericht einen Überblick über die Bewirtschaftung des letztjährigen Haushaltsplans. Große Plan-Ist-Abweichungen sind zu erläutern.

Siehe auch:
- Linksammlung zu doppischen Jahresabschlüssen (inkl. Rechenschaftsberichten)
- Linksammlung zu Gesamt-/Konzernabschlüssen deutscher Bundesländer und Kommunen


©  Andreas Burth, Marc Gnädinger